Natur
Förderprogramm Streuobstschnitt: Anträge bis 15. Juli 2020 möglich
Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ab dem 3. Standjahr kann in Baden-Württemberg wieder über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. In dieser Zeit müssen pro Baum 2 Schnitte durchgeführt werden. Die Förderung von jeweils 15 Euro pro Schnitt wird jährlich ausgezahlt und ist nach der durchgeführten Schnittmaßnahme zu beantragen. Die Bäume dürfen öfters geschnitten werden, die Förderung erfolgt aber nur für 2 Schnitte im Förderzeitraum. Neben Vereinen, Kommunen, Genossenschaften...