ASB nun explizit aufgeführt
Seit dem 1. Januar 2015 wird der ASB namentlich in der Liste der Verbände aufgeführt, die nach der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung als amtlich anerkannte Verbände der freie Wohlfahrtspflege gelten. Damit wird dem Einsatz des ASB für das Gemeinwohl in Deutschland Rechnung getragen. Im § 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung werden Organisationen benannt, die im Sinne von § 4 Nr. 18 UStG als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten. Dabei werden einzelne...