Aufruf zur Meldung von Schottergärten = Gärten des Grauens
NABU Schwaigern und Umgebung Aufruf zur Meldung von Schottergärten Schottergärten = Gärten des Grauens sind in Baden-Württemberg seit 1995 verboten und seit 1.7.2020 besteht auch die Pflicht der Baurechtsämter (i.d.R. Landratsamt) einen Rückbau anzuordnen und zu vollstrecken. Schottergärten braucht kein Mensch, sie sind für Tiere und Pflanzen so attraktiv wie asphaltierte Parkplätze. Pflegeleichtigkeit ist ein Irrglaube. Die Steine sorgen für eine Aufheizung der Umgebung, während Begrünungen...