öffentlichen Verkehrsraum
Gestaltung von Gehbereichen im öffentlichen Verkehrsraum – Pflicht oder Kür?

ungesicherte Querung an einem Kreisverkehr | Foto: BSV Württemberg e.V.

Ein Bildungsangebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Württemberg e. V., Bezirksgruppe Hohenlohe, fand am 10. Mai 2023 im Landratsamt in Künzelsau statt.
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt waren alle Mitarbeiter von verschiedenen Kreis- und Stadtbehörden sowie die Verantwortlichen aus den Kommunen, Planer und Ingenieure, von 13:30 – 17:00 Uhr zu einer Fortbildungsveranstaltung eingeladen.
Informiert wurde über die gesetzlichen verpflichtenden Vorgaben und Normen, den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zukünftig barrierefrei zu gestalten.
Die Umsetzung dieser Vorgaben kommt allen Mitbürgern zu Gute, betonte Wolfgang Heiler, Bezirksgruppenleiter des BSV W Hohenlohe, in der Begrüßung der Teilnehmer. Herr Gebhardt, stellvertretender Leiter des Straßenbauamtes, motivierte die Anwesenden, sich den zukünftigen Aufgaben zu stellen zum Wohl der Einwohner
Dietmar Böhringer, Diplompädagoge, stellte im ersten Referat die Vorgaben und Musterlösungen für den Gehbereich und die Straßenquerungen vor. Peter Krauß, ehemaliger Mitarbeiter der Stuttgarter Straßenbahnbetriebe, informierte mit seinen äußerst praktischen Beispielen über die seit 01.01.22 geltenden verpflichtenden Standards, Dass alle Haltestellen des ÖPNV barrierefrei umgestaltet sein müssen. Winfried Specht (DBSV Stuttgart) rundete die Fortbildung mit Informationen zum Thema Digitalisierung für den öffentlichen Nahverkehr ab und stellte Apps und die Funktion der sprechenden Fahrgastinfosäulen vor.
Das Ziel der Informationsveranstaltung, dass sich ein Netzwerk bildet, damit aus der Pflicht, den öffentlichen Verkehrsraum zukünftig barrierefrei zu gestalten, eine Kür wird, wurde erreicht!
Dies soll die Selbständigkeit von Menschen mit Einschränkungen fördern.

Autor:

Blinden- und Sehbehindertenverband Kreis Heilbronn aus Ilsfeld

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