Baden im Kocher verbieten oder abraten? - Beides geht
Stoff gab es genug beim Biergartengespräch der Künzelsauer SPD mit der Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt. Eindeutig und klar bezog sie Position zum Badeverbot im Kocherfreibad in Künzelsau und verwies darauf, dass die EU Richtlinie zur Qualität der Badegewässer mehr Spielraum biete, als jetzt hier praktiziert werde. Die Richtlinie lege fest, dass bei jedem mit „mangelhaft“ eingestuften Badegewässer angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen zu treffen seien und dass durch ein Badeverbot oder durch Abraten vom Baden Nutzer zu schützen seien. Werde das Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, sei auf Dauer ein Badeverbot auszusprechen oder auf Dauer vom Baden abzuraten. Davon sei man in Künzelsau aber noch entfernt, da nur in den Jahren 2011, 2014, 2015 das Gewässer mit mangelhaft bewertet worden sei. Das Badeverbot liege demnach eindeutig in der Verantwortung des Landes und nicht bei der EU, der allzu oft unberechtigt die Verantwortung für unangenehme Entscheidungen zugeschoben werde.
Intensiv diskutiert wurden darüber hinaus der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU, den die Abgeordnete mit großer Sorge betrachtet, vor allem auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Europa.
Eingestellt von: Martin Probst
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