WALD IM STRESS

EU-KOMMISSION VERKLAGT DEUTSCHLAND 

wegen Verstößen gegen Naturschutz

Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission, dass Bund und Länder systematisch zu wenig Naturschutzgebiete ausgewiesen haben. Weil sich trotz der Mahnungen kaum etwas getan hat, klagt die Behörde nun vor dem Europäischen Gerichtshof.

VERSÄUMNISSE BEiM NATURSCHUTZ

Die Wälder in Deutschland sind durch die Klimaveränderung stark angegriffen.
BUND schlug Alarm mit WALD IM STRESS (am 24.07.2019; *)).

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unter anderem habe Deutschland „eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen“, teilte die Brüsseler Behörde **) mit.
(Lt.: tagesschau-Ausland-Europa/Versäumnisse beim Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland / Stand: 18.02.2021 19:23 Uhr) *)

Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.

U.A. wird in einem EU-Bericht die dramatische Lage der Ökosysteme und Tierwelt gezeichnet.
(EU-Bericht zur Natur, 19.10.2020) *)

FRIST TEILWEISE VOR ZEHN JAHREN ABGELAUFEN
Bereits vor 10 Jahren hat die EU ein Vertrags- Verletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Brüssel habe seine Forderungen, nach eingehenden Diskussionen mit deutschen Behörden, 2019 noch einmal unterstrichen. Seitdem habe Deutschland immer noch nicht nachgebessert. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem EuGH.
Mittlerweile sei die Frist für die Umsetzung der Habitat-Richtlinie „in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen“, erkläret die Kommission. In allen Bundesländern und auf Bundesebene sei es „allgemeine und anhaltende Praxis“ gewesen, keine oder keine messbaren Naturschutzziele für die eigenen Gebiete festzulegen.

HOHE PRIORITÄT FÜR EU-KOMMISSION
Der Mitteilung zufolge haben die Ausweisung von Schutzgebieten und die Festlegung von Erhaltungszielen für die die Kommission „hohe Priorität, insbesondere in Hinblick auf die kürzlich angenommen EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll“.
Im Fall der Verurteilung Deutschlands durch den EuGH drohen hohe Strafzahlungen.

HIER STELLT SICH DIE FRAGE AN DIE POLITIK
in Deutschland über alle Parteien, warum hierzu keine Debatten in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden? Will man den Ausschluss von Gebieten, insbesondere auch Wald, nicht zu Disposition stellen? Die möglichen Standorte für die umstrittenen Windenergieanlagen werden für die (noch vielen) prognostizierten Anlagen knapper. Die Waldgebiete müssen herhalten, Thüringen zeigt politische Zivilcourage (wir berichteten), mit begründender Vernunft zum regionalen Naturschutz. Auch wenn die Entscheidung politische Ränkespiele aufzeigen, ist man den Argumenten von dutzenden Bürgerinitiativen gegen Windräder in Wäldern gefolgt.

LINK:  *) Tagesschau/ausland/europa/eugh-naturschutz-klage-deutschland
          **) Brüsseler Behörde

Autor:

Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V. aus Öhringen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.