Baumfällung? Dringend Artenschutz beachten!
Dass bis Ende Februar der Baum- und Strauchschnitt erledigt sein muss, weil dann zum Schutz der Tierfamilien das "Verschneideverbot" greift, das wissen die meisten. Weniger bekannt ist, dass auch im Winterhalbjahr nicht jeder Baum gefällt werden darf: Höhlen, Schrunden und Totholz sind Anzeiger dafür, dass Ihr Baum das Zuhause von besonders oder sogar streng geschützten Arten sein könnte. Und da gilt: Kettensäge weglegen, Rat einholen, sonst drohen Bußgelder! Bäume, insbesondere alte Bäume,...